Haben Sie Gewalt erlebt? Wir helfen Ihnen.

Kommen Sie zur Opferhilfe!
Sie sind Opfer von Gewalt? Jemand hat Sie verletzt oder schlecht behandelt? Dann kommen Sie zu uns. Wir helfen Ihnen.

Die Beratung ist gratis
Sie müssen nichts dafür bezahlen.

Wir helfen allen Opfern
Alle Opfer können zu uns kommen.
Zum Beispiel:

Wir beraten auch vertraute Menschen von den Opfern

Was ist Gewalt?

Es gibt viele ver·schiedene Arten von Gewalt.
Zum Beispiel:

  • Jemand bedroht Sie.
  • Jemand verfolgt Sie.
  • Jemand schlägt oder tritt Sie.
  • Sie hatten einen Unfall im Verkehr.
    Und die andere Person ist schuld.
  • Jemand fasst Sie an.
    Aber Sie wollen das nicht.
  • Jemand zwingt Sie zum Sex.
Wo kann Gewalt passieren?

Gewalt kann überall passieren.
Zum Beispiel:

  • unterwegs
  • zuhause oder im Wohnheim
  • in der Schule oder bei der Arbeit
  • im Spital oder in der Therapie.
Welche Menschen können Gewalt antun?

Jeder Mensch kann gewalt·tätig sein.
Manchmal sind es unbekannte Menschen.
Aber oft sind es bekannte Menschen.

Zum Beispiel:

  • Die Partnerin oder der Partner
  • Menschen aus der Familie
  • Menschen bei der Arbeit
  • Menschen im Wohnheim.
Welche Hilfe bekommen Sie von uns?

Bei der Opfer·hilfe arbeiten Fach·personen. Die Personen haben eine Ausbildung gemacht.

Wir beraten und informieren

Zum Beispiel:

  • Sie haben durch die Gewalt·tat Probleme mit der Gesundheit.
  • Sie haben Fragen zu Ihren Rechten.
  • Sie brauchen Hilfe von einem Psycho·logen.

➔ Wir beraten Sie.
➔ Wir geben Ihnen Infos und Adressen.

Wir helfen und begleiten

Zum Beispiel:

  • Sie wollen die Tatperson anzeigen.
  • Sie müssen zu einem Straf·verfahren gehen.
  • Sie haben einen seelischen Schaden erlitten.

Dafür wollen Sie eine Wieder·gut·machung.
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

➔ Wir helfen Ihnen dabei.
➔ Wir begleiten Sie.

Wir sagen Ihre Infos nicht weiter

Die Personen bei der Opfer·hilfe haben eine Schweige·pflicht.

Schweige·pflicht bedeutet:
Wir dürfen Ihre Infos niemandem weiter·sagen.

Wir beraten Sie auch anonym

Vielleicht wollen Sie uns Ihren Namen nicht sagen.

Auch das ist möglich.

Sie bekommen trotzdem Beratung von uns.

So bekommen Sie Hilfe:
Rufen Sie uns an.
Telefon: 071 227 11 00

Schreiben Sie uns.
E-Mail: info@ohsg.ch

Das ist unsere Adresse
Teufener Strasse 11
Postfach
9001 St. Gallen

Gut zu wissen

Sie wollen nicht alleine zu uns kommen?
Dann dürfen Sie eine vertraute Person mitbringen.
Zum Beispiel eine gute Freundin oder Ihren Bruder.

Sie sind gehörlos?
Dann können wir für die Beratung einen Gebärdensprach-Dolmetscher bestellen und bezahlen.

Opferhilfe – einfach erklärt:

HABEN SIE EINE FRAGE?

Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt. Unsere Beratungen sind kostenlos und alle Beraterinnen und Berater unterstehen der Schweigepflicht.

Haben Sie eine Frage?

Sie können diese Seite jederzeit schnell verlassen, indem Sie auf den blauen Button mit dem Tür-Icon unten rechts klicken.

Sexualisierte Gewalt

Sind Sie aktuell von sexueller Ausbeutung und Gewalt betroffen?
Wurden Sie in der Vergangenheit Opfer von sexueller Gewalt?

Sexualisierte Gewalt ist jede unerwünschte grenzüberschreitende Verhaltensweise mit sexuellem Bezug. Darunter fallen:

  • Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
  • subtiler oder offener Druck durch den Partner/die Partnerin zu nicht gewünschten sexuellen Handlungen
  • Sexuelle Ausbeutung in der Kindheit
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Sexuelle Ausbeutung in einer Abhängigkeitsbeziehung (im medizinischen, pädagogischen, psychologischen Bereich etc.)
  • Sexuelle Belästigung per E-Mail, SMS, Telefon oder online-Kanäle
  • Sexuelle Übergriffe in der Öffentlichkeit
  • Sexuelle Übergriffe nach KO-Tropfen

Sexuelle Handlungen können verschieden erzwungen werden. Es muss dabei nicht immer körperliche Gewalt angewendet werden. Manchmal reicht auch die Androhung von Gewalt oder Sanktionen. Bei Vergewaltigungsversuchen befinden sich die Betroffenen oftmals in einem Erstarrungszustand, in dem es nicht möglich ist, sich verbal oder körperlich zu wehren.

Wir unterstützen Sie in der Bewältigung der Gewalterfahrung; informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten, können Sie im Einleiten rechtlicher Schritte unterstützen und klären mit Ihnen versicherungsrechtliche Ansprüche. Bei Bedarf arbeiten wir mit weiteren Fachpersonen zusammen.

Nach akuter erlebter Gewalt können Sie innerhalb von 3 Tagen die Soforthilfe nach sexueller Gewalt des Kantonspitals aufsuchen: Soforthilfe nach sexueller Gewalt