Impressum
Opferhilfe SG – AR – AI
Teufener Strasse 11
9001 St. Gallen
T +41 71 227 11 00
F +41 71 227 11 09
info@ohsg.ch
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.
Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf dieser Website, gehören ausschliesslich der Opferhilfe SG – AR – AI oder den speziell genannten Rechte-Inhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträgers im Voraus einzuholen.
Quelle: SwissAnwalt
Sie können diese Seite jederzeit schnell verlassen, indem Sie auf den blauen Button mit dem Tür-Icon unten rechts klicken.
Sind Sie aktuell von sexueller Ausbeutung und Gewalt betroffen?
Wurden Sie in der Vergangenheit Opfer von sexueller Gewalt?
Sexualisierte Gewalt ist jede unerwünschte grenzüberschreitende Verhaltensweise mit sexuellem Bezug. Darunter fallen:
Sexuelle Handlungen können verschieden erzwungen werden. Es muss dabei nicht immer körperliche Gewalt angewendet werden. Manchmal reicht auch die Androhung von Gewalt oder Sanktionen. Bei Vergewaltigungsversuchen befinden sich die Betroffenen oftmals in einem Erstarrungszustand, in dem es nicht möglich ist, sich verbal oder körperlich zu wehren.
Wir unterstützen Sie in der Bewältigung der Gewalterfahrung; informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten, können Sie im Einleiten rechtlicher Schritte unterstützen und klären mit Ihnen versicherungsrechtliche Ansprüche. Bei Bedarf arbeiten wir mit weiteren Fachpersonen zusammen.
Nach akuter erlebter Gewalt können Sie innerhalb von 3 Tagen die Soforthilfe nach sexueller Gewalt des Kantonspitals aufsuchen: Soforthilfe nach sexueller Gewalt