Haben Sie Gewalt erlebt? Wir helfen Ihnen.
Kommen Sie zur Opferhilfe!
Sie sind Opfer von Gewalt? Jemand hat Sie verletzt oder schlecht behandelt? Dann kommen Sie zu uns. Wir helfen Ihnen.
Die Beratung ist gratis
Sie müssen nichts dafür bezahlen.
Wir helfen allen Opfern
Alle Opfer können zu uns kommen.
Zum Beispiel:
Wir beraten auch vertraute Menschen von den Opfern
Es gibt viele ver·schiedene Arten von Gewalt.
Zum Beispiel:
Gewalt kann überall passieren.
Zum Beispiel:
Jeder Mensch kann gewalt·tätig sein.
Manchmal sind es unbekannte Menschen.
Aber oft sind es bekannte Menschen.
Zum Beispiel:
Bei der Opfer·hilfe arbeiten Fach·personen. Die Personen haben eine Ausbildung gemacht.
Zum Beispiel:
➔ Wir beraten Sie.
➔ Wir geben Ihnen Infos und Adressen.
Zum Beispiel:
Dafür wollen Sie eine Wieder·gut·machung.
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
➔ Wir helfen Ihnen dabei.
➔ Wir begleiten Sie.
Die Personen bei der Opfer·hilfe haben eine Schweige·pflicht.
Schweige·pflicht bedeutet:
Wir dürfen Ihre Infos niemandem weiter·sagen.
Vielleicht wollen Sie uns Ihren Namen nicht sagen.
Auch das ist möglich.
Sie bekommen trotzdem Beratung von uns.
So bekommen Sie Hilfe:
Rufen Sie uns an.
Telefon: 071 227 11 00
Schreiben Sie uns.
E-Mail: info@ohsg.ch
Das ist unsere Adresse
Teufener Strasse 11
Postfach
9001 St. Gallen
Sie wollen nicht alleine zu uns kommen?
Dann dürfen Sie eine vertraute Person mitbringen.
Zum Beispiel eine gute Freundin oder Ihren Bruder.
Sie sind gehörlos?
Dann können wir für die Beratung einen Gebärdensprach-Dolmetscher bestellen und bezahlen.
Opferhilfe – einfach erklärt:
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Sind Sie aktuell von sexueller Ausbeutung und Gewalt betroffen?
Wurden Sie in der Vergangenheit Opfer von sexueller Gewalt?
Sexualisierte Gewalt ist jede unerwünschte grenzüberschreitende Verhaltensweise mit sexuellem Bezug. Darunter fallen:
Sexuelle Handlungen können verschieden erzwungen werden. Es muss dabei nicht immer körperliche Gewalt angewendet werden. Manchmal reicht auch die Androhung von Gewalt oder Sanktionen. Bei Vergewaltigungsversuchen befinden sich die Betroffenen oftmals in einem Erstarrungszustand, in dem es nicht möglich ist, sich verbal oder körperlich zu wehren.
Wir unterstützen Sie in der Bewältigung der Gewalterfahrung; informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten, können Sie im Einleiten rechtlicher Schritte unterstützen und klären mit Ihnen versicherungsrechtliche Ansprüche. Bei Bedarf arbeiten wir mit weiteren Fachpersonen zusammen.
Nach akuter erlebter Gewalt können Sie innerhalb von 3 Tagen die Soforthilfe nach sexueller Gewalt des Kantonspitals aufsuchen: Soforthilfe nach sexueller Gewalt