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Formulare und Richtlinien

Flyer

  • Schutzbehörden
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  • Soforthilfe nach sexualisierter Gewalt
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Therapie

  • Richtlinien zur Übernahme von Therapiekosten
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  • Gesuch um Übernahme der Therapiekosten
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  • Formularvorlage für einen psychotherapeutischen Bericht
    Word *
  • Formularvorlage für einen psychotherapeutischen Zwischenbericht
    Word *

Die mit einem * gekennzeichneten Dateien können ausgefüllt und abgespeichert werden, sofern Sie das Dokument vorgängig lokal auf Ihrem PC speichern.

Anwaltliche Vertretung
  • Richtlinien zur Übernahme der juristischen Kosten
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  • Gesuch um Übernahme der juristischen Kosten
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Notunterkunft
  • Gesuch um Kostengutsprache für Frauenhausaufenthalt
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  • Verlängerung Frauenhausaufenthalt, Zwischenbericht
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Entschädigung / Genugtuung
  • Gesuchsformular Kanton St. Gallen
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  • Gesuchsformular Kanton Appenzell Ausserrhoden
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  • Gesuchsformular Kanton Appenzell Innerrhoden
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Empfehlungen der SVK-OHG
Die Schweizerische Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz SVK-OHG hat 1997 Empfehlungen zur Anwendung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfern von Straftaten herausgegeben, diese 2010 revidiert und fortlaufend ergänzt. Die Empfehlungen sind als praktisches Arbeitsinstrument für die mit dem OHG befassten Stellen und Personen konzipiert.
  • Empfehlungen der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz zum Opferhilfegesetz (SVK-OHG)

    Zur Anwendung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG), 2010

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  • Opferhilfe und Sozialhilfe

    Eine Gegenüberstellung der Leistungen mit Anwendungshinweisen für einzelne Schnittstellenbereiche Grundlagenpapier der Schweizerischen Verbindungsstellen‐Konferenz Opferhilfe (SVK‐OHG) und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), September 2018

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  • Fachtechnische Empfehlung der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG)

    Zur Übernahme von Kosten für psychologische Hilfe Dritter, 2024

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  • Fachtechnische Empfehlung der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG)

    zur Vereinheitlichung und Konkretisierung der Praxis bezüglich Übernahme von Kosten für juristische Hilfe Dritter, Oktober 2019

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Sexualisierte Gewalt

Sind Sie aktuell von sexueller Ausbeutung und Gewalt betroffen?
Wurden Sie in der Vergangenheit Opfer von sexueller Gewalt?

Sexualisierte Gewalt ist jede unerwünschte grenzüberschreitende Verhaltensweise mit sexuellem Bezug. Darunter fallen:

  • Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
  • subtiler oder offener Druck durch den Partner/die Partnerin zu nicht gewünschten sexuellen Handlungen
  • Sexuelle Ausbeutung in der Kindheit
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Sexuelle Ausbeutung in einer Abhängigkeitsbeziehung (im medizinischen, pädagogischen, psychologischen Bereich etc.)
  • Sexuelle Belästigung per E-Mail, SMS, Telefon oder online-Kanäle
  • Sexuelle Übergriffe in der Öffentlichkeit
  • Sexuelle Übergriffe nach KO-Tropfen

Sexuelle Handlungen können verschieden erzwungen werden. Es muss dabei nicht immer körperliche Gewalt angewendet werden. Manchmal reicht auch die Androhung von Gewalt oder Sanktionen. Bei Vergewaltigungsversuchen befinden sich die Betroffenen oftmals in einem Erstarrungszustand, in dem es nicht möglich ist, sich verbal oder körperlich zu wehren.

Wir unterstützen Sie in der Bewältigung der Gewalterfahrung; informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten, können Sie im Einleiten rechtlicher Schritte unterstützen und klären mit Ihnen versicherungsrechtliche Ansprüche. Bei Bedarf arbeiten wir mit weiteren Fachpersonen zusammen.

Nach akuter erlebter Gewalt können Sie innerhalb von 3 Tagen die Soforthilfe nach sexueller Gewalt des Kantonspitals aufsuchen: Soforthilfe nach sexueller Gewalt