Kurzportrait

Die Opferhilfe SG-AR-AI ist ein gemeinsames Angebot der Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Trägerschaft ist die Stiftung Opferhilfe, in deren Stiftungsrat die drei Kantone vertreten sind.

Unser Angebot richtet sich an Menschen, die von Gewalt im Sinne des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) betroffen sind.

Das Team der Opferhilfe SG-AR-AI besteht aus der Stellenleitung sowie den Bereichen Beratung, Finanzielle Hilfe und Administration.

Beratungen werden von Fachpersonen der Sozialen Arbeit mit spezifischen Zusatzausbildungen erbracht. Ein interdisziplinär zusammengesetztes Team aus Juristinnen und einer Psychotherapeutin prüft Gesuche um finanzielle Hilfe.

Organigramm

STIFTUNGSRAT
Dario Sulzer, St. Gallen, Präsident
Michael Bührer, Vertreter Kanton Appenzell Innerrhoden
Mathias Müller, Vertreter Kanton Appenzell Ausserrhoden
Sibylle Olbert-Bock, Fachhochschule OST
Davide Scruzzi, Vertreter Kanton St. Gallen

BEIRAT
Margot Vogelsanger, Geschäftsleitung Opferhilfe SG – AR – AI
Katja Aebischer, Kreisgericht St. Gallen
Rebecca Brülhart, Leiterin Sozialamt Appenzell Innerrhoden
Graziosa Gairing, Leiterin KRIPO Ausserrhoden
Petra Hutter, Staatsanwaltschaft Altstätten
Martin Hutter, KESB Sarganserland
Rolf Odermatt, Kantonspolizei St. Gallen
Katja Hämmerli Keller, Geschäftsleiterin Frauenhaus St. Gallen

GESCHÄFTSLEITUNG
Margot Vogelsanger

LEITUNG BERATUNGSTEAM
Monica Reinhart

Jahresberichte

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Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt. Unsere Beratungen sind kostenlos und alle Beraterinnen und Berater unterstehen der Schweigepflicht.

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Sexualisierte Gewalt

Sind Sie aktuell von sexueller Ausbeutung und Gewalt betroffen?
Wurden Sie in der Vergangenheit Opfer von sexueller Gewalt?

Sexualisierte Gewalt ist jede unerwünschte grenzüberschreitende Verhaltensweise mit sexuellem Bezug. Darunter fallen:

  • Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
  • subtiler oder offener Druck durch den Partner/die Partnerin zu nicht gewünschten sexuellen Handlungen
  • Sexuelle Ausbeutung in der Kindheit
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Sexuelle Ausbeutung in einer Abhängigkeitsbeziehung (im medizinischen, pädagogischen, psychologischen Bereich etc.)
  • Sexuelle Belästigung per E-Mail, SMS, Telefon oder online-Kanäle
  • Sexuelle Übergriffe in der Öffentlichkeit
  • Sexuelle Übergriffe nach KO-Tropfen

Sexuelle Handlungen können verschieden erzwungen werden. Es muss dabei nicht immer körperliche Gewalt angewendet werden. Manchmal reicht auch die Androhung von Gewalt oder Sanktionen. Bei Vergewaltigungsversuchen befinden sich die Betroffenen oftmals in einem Erstarrungszustand, in dem es nicht möglich ist, sich verbal oder körperlich zu wehren.

Wir unterstützen Sie in der Bewältigung der Gewalterfahrung; informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten, können Sie im Einleiten rechtlicher Schritte unterstützen und klären mit Ihnen versicherungsrechtliche Ansprüche. Bei Bedarf arbeiten wir mit weiteren Fachpersonen zusammen.

Nach akuter erlebter Gewalt können Sie innerhalb von 3 Tagen die Soforthilfe nach sexueller Gewalt des Kantonspitals aufsuchen: Soforthilfe nach sexueller Gewalt