Wir helfen dir, wenn dein nein miss­achtet wurde.
Sexuelle Belästigung ist auch im Aus­gang nicht Ok!
Wenn es Zeit wird zu reden.

wir informieren, beraten und unterstützen. 

Haben Sie oder eine Person in Ihrem Umfeld körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt erlebt? Wurden Sie durch einen Verkehrs- oder Arbeitsunfall verletzt?

Wir informieren Sie über Ihre Rechte, beraten Sie betreffend juristischen, psychischen, sozialen sowie finanziellen Themen und klären zusammen mit Ihnen, was für Sie hilfreich ist.

Wir beraten unabhängig des Geschlechtes, der Herkunft, der Religion.

Wir sind Anlaufstelle für Direktbetroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981.

Bei Bedarf arbeiten wir mit dolmetschenden Personen zusammen, auch in der Gebärdensprache.

Wir unterstehen der Schweigepflicht gemäss dem Opferhilfegesetz und geben keine Auskunft an Dritte ohne Ihr Einverständnis.
Ihre Fragen und Anliegen stehen im Mittelpunkt der Beratung.
Wir beraten Sie, auch wenn Sie Ihren Namen nicht nennen möchten.
Wir beraten Sie auf Grundlage des Opferhilfegesetzes. Unsere Leistungen werden von den Kantonen St. Gallen, Appenzell AR und Appenzell AI finanziert.
Wir unterstützen Betroffene einer Straftat. Dies unabhängig davon, ob eine Strafanzeige erstattet wurde oder nicht.

HABEN SIE EINE FRAGE?

Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt. Unsere Beratungen sind kostenlos und alle Beraterinnen und Berater unterstehen der Schweigepflicht.

Körper­ver­letzung / Raub

Sind Sie von einem anderen Menschen verletzt, bedroht oder ausgeraubt worden?

Die Auswirkungen auf die direkt betroffene Person oder ihre Angehörigen können gravierend sein. Nichts ist mehr wie früher, man leidet unter Umständen an psychischen Folgen der Tat, ist verunsichert, getraut sich nicht mehr alleine aus dem Haus, hat vielleicht Angstzustände, Schlafprobleme etc. Zudem stellen sich Fragen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren, Versicherungsfragen müssen geklärt werden, eventuell benötigt man medizinische Hilfe, psychologische oder anwaltliche Unterstützung.

Wir informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten, unterstützen Sie im Einleiten von rechtlichen Schritten und klären mit Ihnen versicherungsrechtliche Ansprüche. Bei Bedarf arbeiten wir mit anderen Fachpersonen zusammen.

Häusliche Gewalt

Übt Ihr Partner, Ihre Partnerin oder ein Familienmitglied Gewalt gegen Sie aus? Werden Sie bedroht?

Unter häuslicher Gewalt versteht man Gewalt und Gewaltandrohung in ehelichen, partnerschaftlichen oder familiären Beziehungen sowie in aufgelösten Partnerschaften. Mögliche Formen häuslicher Gewalt sind unter anderem tätliche Angriffe, Körperverletzungen, sexuelle Übergriffe und Drohungen. Das Erleben von häuslicher Gewalt ist häufig verbunden mit grosser Unsicherheit, Angst vor weiterer Gewalt sowie den Konsequenzen einer Trennung.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten, um die Gewalt zu beenden, informieren und beraten Sie über rechtliche Möglichkeiten, sowie über Sicherheitsmassnahmen in akuten Gefährdungssituationen und unterstützen Sie im Einleiten rechtlicher Schritte.

Die Situation der Kinder, die von der Problematik mitbetroffen sind, ist ein weiterer Aspekt unserer Beratung.
Unter gewissen Voraussetzungen bieten wir für Paare, bei denen eine Gewaltproblematik besteht, die Möglichkeit einer gemeinsamen Paarberatung an.

Sexualisierte Gewalt

Sind Sie aktuell von sexueller Ausbeutung und Gewalt betroffen?
Wurden Sie in der Vergangenheit Opfer von sexueller Gewalt?

Sexualisierte Gewalt ist jede unerwünschte grenzüberschreitende Verhaltensweise mit sexuellem Bezug. Darunter fallen:

  • Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
  • subtiler oder offener Druck durch den Partner/die Partnerin zu nicht gewünschten sexuellen Handlungen
  • Sexuelle Ausbeutung in der Kindheit
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Sexuelle Ausbeutung in einer Abhängigkeitsbeziehung (im medizinischen, pädagogischen, psychologischen Bereich etc.)
  • Sexuelle Belästigung per E-Mail, SMS, Telefon oder online-Kanäle
  • Sexuelle Übergriffe in der Öffentlichkeit
  • Sexuelle Übergriffe nach KO-Tropfen

Sexuelle Handlungen können verschieden erzwungen werden. Es muss dabei nicht immer körperliche Gewalt angewendet werden. Manchmal reicht auch die Androhung von Gewalt oder Sanktionen. Bei Vergewaltigungsversuchen befinden sich die Betroffenen oftmals in einem Erstarrungszustand, in dem es nicht möglich ist, sich verbal oder körperlich zu wehren.

Wir unterstützen Sie in der Bewältigung der Gewalterfahrung; informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten, können Sie im Einleiten rechtlicher Schritte unterstützen und klären mit Ihnen versicherungsrechtliche Ansprüche. Bei Bedarf arbeiten wir mit weiteren Fachpersonen zusammen.

Nach akuter erlebter Gewalt können Sie innerhalb von 3 Tagen die Soforthilfe nach sexueller Gewalt des Kantonspitals aufsuchen: www.soforthilfesg.ch

Stalking, Cyber­stalking

Werden Sie von einem Stalker oder einer Stalkerin verfolgt, beobachtet und belästigt?

Unter Stalking versteht man das willentliche und wiederholte Belästigen und Verfolgen einer Person über einen längeren Zeitraum, wie zum Beispiel:

  • häufige Telefonanrufe und/oder SMS zu jeder Tages- und Nachtzeit
  • häufiger Kontakt per Brief, E-Mail, Social-Media oder andere Online-Kanäle
  • permanenter Aufenthalt in der Nähe des Opfers
  • Verfolgungen, z. B. durch Hinterherlaufen oder -fahren
  • körperliche Angriffe
  • Androhung von Gewalt
  • Eindringen in die Wohnung des Opfers
  • Zerstören von Eigentum des Opfers
  • Provozieren «zufälliger» Zusammentreffen, Auflauern
  • Aushorchen von Dritten, um an Informationen über das Opfer zu gelangen

Wenn Sie von Stalking betroffen sind, können wir mit Ihnen klären, welche rechtlichen und persönlichen Möglichkeiten bestehen, um das Stalking zu beenden, und Sie im Einleiten der entsprechenden Schritte unterstützen.

Drohung / Nötigung

Sind Sie bedroht worden oder werden Sie noch immer bedroht?

Der Begriff Drohung bedeutet, dass jemandem angedroht wird, Opfer einer Körperverletzung, von Tötung oder anderer Gewalt zu werden. Dies kann mündlich, schriftlich oder per Anruf/SMS etc. geschehen.
Bei einer Nötigung soll die betroffene Person unter Androhung von Gewalt oder anderen ernsthaften Nachteilen dazu gebracht werden, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, das nicht dem freien Willen des Opfers entspricht.

Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen zur Sicherheitsplanung, informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten und unterstützen Sie beim Einleiten von rechtlichen Schritten.

Tötungs­delikte

Wenn Sie einen Ihnen nahestehenden Menschen durch ein Gewaltdelikt oder einen Verkehrsunfall verloren haben, können Sie sich an uns wenden. Sie haben das Recht auf kostenlose Beratung.

Oft müssen rasch juristische und finanzielle Fragen beantwortet und mit Versicherungen verhandelt werden.

Wir beraten Sie in persönlichen und rechtlichen Fragestellungen und vermitteln geeignete Fachpersonen für das Strafverfahren sowie bei Bedarf therapeutische Unterstützung.

Für­sor­ge­rische Zwangs­mass­nahme

Wir sind Anlaufstelle für Direktbetroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981

Nachdem das Eidgenössische Parlament im Juni 2020 beschlossen hat, die Einreichfrist vom 31. März 2018 aufzuheben, können ab sofort wieder Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag gestellt werden.

Direktbetroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981 (administrative Versorgungen, Zwangskastrationen, Zwangssterilisierungen oder Zwangsabtreibungen, Zwangsadoptionen sowie Fremdplatzierungen als Verding-, Kost- oder Pflegekinder und Heimkinder) können sich an uns wenden.

Folgende Hilfe können wir Ihnen anbieten:

  • Wir unterstützen Sie bei der Gesuchsstellung für den Solidaritätsbeitrag
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Akten aus der Kindheit und Jugend
  • Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung der Gewalterfahrung und deren Folgen
  • Wir vermitteln Fachpersonen, wie z.B. Therapeutinnen und Therapeuten

Zwangs­heirat

Werden Sie unter Druck gesetzt, gegen Ihren Willen jemanden zu heiraten?
Werden Sie gezwungen, gegen Ihren Willen in einer Beziehung zu bleiben?

Eine Zwangsehe liegt dann vor, wenn Personen aufgrund von Sanktionen oder Druck dazu gezwungen werden, eine bereits geschlossene Ehe aufrechtzuerhalten.
Personen, die sich nicht trennen dürfen, leben in einer Zwangsehe, auch wenn die Ehe ursprünglich freiwillig geschlossen wurde.

Sowohl Zwangsheiraten als auch Zwangsehen können in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden.

Wenn Ihnen eine Zwangsheirat droht oder Sie gegen Ihren Willen gezwungen werden, in Ihrer Ehe zu bleiben, können wir mit Ihnen klären, welche Möglichkeiten es auf rechtlicher und persönlicher Ebene gibt, um eine Lösung zu finden.

Menschen­handel

Kennen Sie eine Person, von der Sie denken, sie könnte von Menschenhandel betroffen sein?
Halten Sie sich in der Schweiz auf und wurden hier Opfer einer Ausbeutung?

Von Menschenhandel Betroffene werden oft unter falschen Versprechungen angeworben und zum Zweck der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung der Arbeitskraft in die Schweiz gebracht. Die Opfer werden unter Drohungen und Gewalt in eine Abhängigkeit gebracht, meistens werden ihnen sämtliche Reisepapiere und Dokumente weggenommen. Es werden horrende Beträge für Reise- und Vermittlungskosten verlangt. Aufgrund des Drucks und der Drohungen, die sich auch gegen Angehörige im Heimatland richten können, kann es für die Betroffenen schwierig sein, der Zwangssituation zu entkommen.

Wenn Sie von Menschenhandel betroffen sind, können wir mit Ihnen klären, welche rechtlichen und persönlichen Möglichkeiten bestehen, um der Situation zu entkommen, und Sie im Einleiten der nötigen Schritte unterstützen.

Wir beraten auch Fachpersonen in der Entwicklung von Handlungsoptionen.

Verkehrs­unfälle und Fahrlässig­keits­delikte

Haben Sie einen Verkehrsunfall erlitten und wurden dabei verletzt?
Wurden Sie bei einem Arbeitsunfall verletzt, den Sie nicht selbst verursacht haben?

Verkehrsunfälle und andere Fahrlässigkeitsdelikte können schwerwiegende gesundheitliche, soziale, berufliche oder finanzielle Folgen nach sich ziehen. Oft müssen komplexe Versicherungsfragen geklärt und Ansprüche bei Versicherungen geltend gemacht werden.

Weiterhin können sich strafrechtliche Fragen stellen. Soll man einen Strafantrag stellen oder nicht, was sind die Folgen, was die Rechte?

Bei haftpflichtrelevanten Delikten wie Verkehrsunfällen, Arbeitsunfällen oder bei medizinischen Behandlungsfehlern kann Sie die Opferhilfe beraten und unterstützen.

Wir beraten auch Personen, die Angehörige bei einem Verkehrsunfall oder einem Arbeitsunfall verloren haben.

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